Erwägungsgrund 6 32012R0134
Da das Protokoll zum Abkommen am 31. Dezember 2011 ausgelaufen ist, sollte diese Verordnung ab 1. Februar 2012 gelten —
Da das Protokoll zum Abkommen am 31. Dezember 2011 ausgelaufen ist, sollte diese Verordnung ab 1. Februar 2012 gelten —