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Für Drittstaatsangehörige mit gültigem Visum sollte die Befreiung bei der Reise in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in einen anderen Drittstaat sowie nach Inanspruchnahme des Visums bei der Rückreise aus dem Land, das das Visum erteilt hat, Anwendung finden.
Drittstaatsangehörige, die von der Visumpflicht befreit sind und die die folgenden Bedingungen erfüllen:
Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für einen nicht an der Annahme dieser Verordnung beteiligten Mitgliedstaat oder für einen Mitgliedstaat, der…
Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für Drittstaatsangehörige, die nach der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 zur Aufstellung der…
bei einer ETIAS-Reisegenehmigung mit räumlich begrenzter Gültigkeit: der Mitgliedstaat beziehungsweise die Mitgliedstaaten, für den beziehungsweise die die…
Drittstaatsangehörige, die über ein für einen nicht an der Annahme dieser Verordnung beteiligten Mitgliedstaat oder für einen Mitgliedstaat, der die…
Ist ein Visum erforderlich und erfüllt der Drittstaatsangehörige die Bedingungen für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels für unternehmensintern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.