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Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110) und Cochenillerot A (Ponceau 4R) (E 124) sind Lebensmittelfarbstoffe, die derzeit zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die derzeitige Zulassung berücksichtigt die annehmbare tägliche Aufnahmemenge (ADI), die 1983 vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel (SCF) festgelegt wurde .
Im September 2009 genehmigte die Behörde wissenschaftliche Gutachten für Gelborange S (E 110) , Chinolingelb (E 104) und Cochenillerot A (E 124) . Ausgehend von…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) gab am 23. September 2009 eine Stellungnahme bezüglich der Neubewertung der…
Lebensmittel, die einen oder mehrere der folgenden Lebensmittelfarbstoffe enthalten Angaben Gelborange S (E 110) „Bezeichnung oder E-Nummer des Farbstoffs/der…
Hinsichtlich der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in bestimmten Lebensmittelkategorien sind Klarstellungen erforderlich. In der Lebensmittelkategorie…
Die Interessengruppen wurden gebeten, Unterlagen über die Verwendung und die Notwendigkeit der Verwendung der im Anhang V der Richtlinie 94/36/EG aufgeführten…
Mit der Richtlinie 95/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 1995 über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.