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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) gab am 23. September 2009 eine Stellungnahme bezüglich der Neubewertung der Sicherheit von Chinolingelb (E 104) als Lebensmittelzusatzstoff ab . In dieser Stellungnahme empfiehlt die Behörde, die ADI für den genannten Lebensmittelfarbstoff von 10 mg/kg Körpergewicht/Tag auf 0,5 mg/kg Körpergewicht/Tag zu senken. Außerdem ist die Behörde der Ansicht, dass die verfeinerten Expositionsschätzungen (Stufe 2 und Stufe 3) allgemein deutlich über der geänderten ADI von 0,5 mg/kg Körpergewicht/Tag liegen. Es ist daher angebracht, die Verwendungsbedingungen und Verwendungsmengen für Chinolingelb (E 104) zu ändern, um sicherzustellen, dass die von der Behörde empfohlene neue ADI nicht überschritten wird.
Die Behörde gab am 23. September 2009 eine Stellungnahme bezüglich der Neubewertung der Sicherheit von Cochenillerot A (Ponceau 4R) (E 124) als…
Die Behörde gab am 27. September 2009 eine Stellungnahme bezüglich der Neubewertung der Sicherheit von Gelborange S als Lebensmittelzusatzstoff ab . In dieser…
Im September 2009 genehmigte die Behörde wissenschaftliche Gutachten für Gelborange S (E 110) , Chinolingelb (E 104) und Cochenillerot A (E 124) . Ausgehend von…
Im Januar 2008 genehmigte die Behörde ein Gutachten zu Lycopin , in dem sie eine zulässige tägliche Aufnahme (Acceptable Daily Intake, ADI) von 0,5 mg/kg KG/Tag…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) hat die Sicherheit von Steviolglycosiden, die aus den Blättern der…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in ihrem Gutachten vom 22. Mai 2008 die Senkung der duldbaren wöchentlichen Aufnahme (TWI –…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.