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Im September 2009 genehmigte die Behörde wissenschaftliche Gutachten für Gelborange S (E 110) , Chinolingelb (E 104) und Cochenillerot A (E 124) . Ausgehend von der Bewertung der ernährungsbedingten Exposition in den wissenschaftlichen Gutachten schloss die Behörde, dass im Falle von Chinolingelb und Cochenillerot A bei den Verwendungshöchstmengen die Aufnahmeschätzungen an den mittleren und hohen Perzentilen im allgemeinen über dem ADI-Wert liegen. Auch bei Gelborange kann die Exposition zu hoch sein, vor allem für Kinder im Alter von 1–10 Jahren. Die voraussichtliche Aufnahme wurde auf der Grundlage der von der Lebensmittelindustrie für 2009 vorgelegten Verwendungsmengen berechnet. Die Kommission prüft die derzeit zugelassenen Verwendungen und Verwendungsmengen, um sicherzustellen, dass die diesen Stoffen ausgesetzten Verbraucher sicher sind, und sie beabsichtigt bis Juli 2011 einen neuen Vorschlag mit den geprüften Werten auszuarbeiten.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) gab am 23. September 2009 eine Stellungnahme bezüglich der Neubewertung der…
Die Behörde gab am 27. September 2009 eine Stellungnahme bezüglich der Neubewertung der Sicherheit von Gelborange S als Lebensmittelzusatzstoff ab . In dieser…
Die Behörde gab am 23. September 2009 eine Stellungnahme bezüglich der Neubewertung der Sicherheit von Cochenillerot A (Ponceau 4R) (E 124) als…
Im Januar 2008 genehmigte die Behörde ein Gutachten zu Lycopin , in dem sie eine zulässige tägliche Aufnahme (Acceptable Daily Intake, ADI) von 0,5 mg/kg KG/Tag…
Für die Gruppe der Polysorbate (E 432-436) hat der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss in seinem Gutachten vom 8. Juli 1983 eine annehmbare tägliche…
Lebensmittel, die einen oder mehrere der folgenden Lebensmittelfarbstoffe enthalten Angaben Gelborange S (E 110) „Bezeichnung oder E-Nummer des Farbstoffs/der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.