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Die Richtlinie 91/477/EWG regelt die Verbringung von Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch innerhalb der Union, während diese Verordnung auf Maßnahmen gerichtet ist, die die Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Union in oder durch Drittländer betreffen.
Die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Schusswaffen in der Union sowie die Formalitäten für die Verbringung von Schusswaffen innerhalb der…
Aus Drittländern eingeführte Feuerwaffen, deren Teile, wesentliche Komponenten und Munition unterliegen dem Unionsrecht und insbesondere den Bestimmungen der…
Waffen, einschließlich Feuerwaffen, die der Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen…
Munition sollte ebenso in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, jedoch ausschließlich im Hinblick auf die Regelungen über die Verbringung und die…
Diese Richtlinie beeinträchtigt nicht die Anwendung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von…
Diese Verordnung enthält Vorschriften für Ausfuhrgenehmigungen und für Maßnahmen betreffend die Einfuhr und Durchfuhr von Feuerwaffen, deren Teilen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.