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Alle Akteure und insbesondere die Unionsbürger müssen unbedingt rechtzeitig und ordnungsgemäß informiert werden, damit sie umfassend auf die Änderungen im Zuge des SEPA vorbereitet sind. Die entscheidenden Akteure wie die Zahlungsdienstleister, die öffentlichen Verwaltungen und die nationalen Zentralbanken ebenso wie die sonstigen häufigen Nutzer regelmäßiger Zahlungen sollten daher spezifische und umfangreiche Informationskampagnen durchführen, die erforderlichenfalls bedarfsgerecht und für ihre Ansprechpartner maßgeschneidert sind, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und die Bürger auf die SEPA-Umstellung vorzubereiten. In diesem Zusammenhang ist es insbesondere erforderlich, die Bürger mit der Umstellung von den bestehenden BBAN auf den IBAN vertraut zu machen. Nationale SEPA-Koordinierungsausschüsse sind am besten geeignet, derartige Informationskampagnen zu koordinieren.
Am 14. Mai 2013 wies der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ in seinen Schlussfolgerungen erneut auf die Bedeutung der SEPA-Umstellung hin. Er stellte fest, dass die…
Zahlungsdienstleister und -nutzer sollten über genügend Zeit verfügen, die Anpassung an die technischen Anforderungen vorzunehmen. Die Anpassungsperiode sollte…
Seit Erlass der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 haben die Kommission und die Europäische Zentralbank die Fortschritte bei der Umstellung auf den SEPA aufmerksam…
Ab dem 1. Februar 2014 sind Banken und andere Zahlungsdienstleister gesetzlich dazu verpflichtet, die Abwicklung von nicht SEPA-konformen Überweisungen oder…
Unnötige Zahlungsunterbrechungen, die darauf zurückzuführen sind, dass die Umstellung auf den SEPA am 1. Februar 2014 nicht gänzlich abgeschlossen ist, sollten…
Die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates stellt zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.