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In einigen Mitgliedstaaten gibt es bestimmte Altzahlungsdienste, bei denen es sich zwar um Überweisungen oder Lastschriften handelt, die — häufig aus historischen oder rechtlichen Gründen — aber spezifische Funktionalitäten aufweisen. Das Transaktionsvolumen dieser Dienste ist in der Regel marginal. Diese Dienste könnten daher als Nischenprodukte eingestuft werden. Würde für solche Nischenprodukte eine ausreichend lange Übergangszeit festgelegt, die es erlaubt, die Auswirkungen der Umstellung auf die Nutzer der Zahlungsdienste zu minimieren, dürfte es beiden Seiten des Markts leichter fallen, sich zunächst auf die Umstellung der Masse der Überweisungen und Lastschriften zu konzentrieren, so dass die meisten potenziellen Vorteile eines integrierten Zahlungsmarkts in der Union bereits früher zum Tragen kommen könnten. In einigen Mitgliedstaaten gibt es besondere Lastschriftinstrumente, die Zahlungen mit Zahlungskarten sehr zu ähneln scheinen, da der Zahler an der Verkaufsstelle eine Karte nutzt, um den Zahlungsvorgang auszulösen; bei dem zugrunde liegenden Zahlungsvorgang handelt es sich jedoch um eine Lastschrift. Bei einem solchen Zahlungsvorgang wird die Karte lediglich gelesen, um eine elektronische Erstellung des Mandats zu erleichtern, das vom Zahler an der Verkaufsstelle zu unterzeichnen ist. Obwohl ein solcher Zahlungsdienst nicht als Nischenprodukt eingestuft werden kann, ist wegen des einschlägigen erheblichen Transaktionsvolumens ein Übergangszeitraum für solche Zahlungsdienste notwendig. Damit die Beteiligten ein adäquates SEPA-Ersatzprodukt einführen können, sollte der Übergangszeitraum angemessen sein.
Nur eine schnelle und umfassende Umstellung auf unionsweite Überweisungen und Lastschriften wird die Vorteile eines integrierten Zahlungsverkehrsmarkts voll zum…
Beim Ausmaß der Nutzung von Überweisungs- und Lastschriftverfahren bestehen zwar Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, doch würde eine gemeinsame Frist am…
Mehrere Großnutzer von Lastschriftverfahren haben bereits angekündigt, die Umstellung erst kurz vor dem Endtermin vornehmen zu wollen. Jede Verschiebung einer…
Um einen reibungslosen Übergang zum SEPA zu ermöglichen, sollte eine gültige Ermächtigung eines Zahlungsempfängers für den wiederkehrenden Einzug von…
Unnötige Zahlungsunterbrechungen, die darauf zurückzuführen sind, dass die Umstellung auf den SEPA am 1. Februar 2014 nicht gänzlich abgeschlossen ist, sollten…
Angesichts des übergeordneten Ziels einer koordinierten und integrierten Umstellung sollte die Übergangsfrist sowohl für SEPA-Überweisungen als auch für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.