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Um im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Anwendung dieser Verordnung oder Streitigkeiten zwischen Zahlungsdienstnutzern und Zahlungsdienstleistern über die aus dieser Verordnung erwachsenden Rechte und Pflichten Rechtsbehelfsmöglichkeiten zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten angemessene und wirksame außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren schaffen. Die Mitgliedstaaten sollten beschließen können, dass diese Verfahren nur für Verbraucher oder nur für Verbraucher und Kleinstunternehmen gelten.
Verbraucher, die durch unlautere Geschäftspraktiken geschädigt wurden, haben Zugang zu angemessenen und wirksamen Rechtsbehelfen, einschließlich Ersatz des dem…
Die Mitgliedstaaten schaffen angemessene und wirksame außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren für die Beilegung von aus dieser Verordnung…
Die Mitgliedstaaten unterstützen die Einrichtung beziehungsweise den Ausbau angemessener und wirksamer Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren für die…
Die Mitgliedstaaten stellen im Interesse der Verbraucher sicher, dass geeignete und wirksame Mittel vorhanden sind, die die Einhaltung der Bestimmungen dieser…
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften für Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung festlegen und sicherstellen, dass diese Sanktionen wirksam,…
Es ist notwendig, in den Mitgliedstaaten angemessene und wirksame Rechtsbehelfsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.