Erwägungsgrund 12 32012R0260
Es ist äußerst wichtig, technische Anforderungen festzulegen, die eindeutig bestimmen, welche Merkmale unionsweite, im Rahmen einer angemessenen Steuerungsstruktur zu entwickelnde Zahlverfahren respektieren müssen, um Interoperabilität zwischen Zahlungssystemen zu gewährleisten. Solche technischen Anforderungen sollten Flexibilität und Innovation nicht behindern, sondern gegenüber potenziellen Neuentwicklungen und Verbesserungen auf dem Zahlungsmarkt offen und neutral sein. Bei der Formulierung der technischen Anforderungen sollten die speziellen Merkmale von Überweisungen und Lastschriften berücksichtigt werden; dies gilt insbesondere im Hinblick auf die in der Zahlungsmitteilung enthaltenen Datenelemente.