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Angesichts der Versuche Irans zur Umgehung der Sanktionen sollte klargestellt werden, dass sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum oder Besitz der in Anhang I oder II des Beschlusses 2010/413/GASP aufgeführten Personen, Organisationen und Einrichtungen sind oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, unverzüglich einzufrieren sind, einschließlich der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen von Nachfolgeorganisationen, die gegründet wurden, um die in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen zu umgehen.
Gemäß den Einschätzungen und Feststellungen des Rates im Kontext der Lage in Syrien, die in den Erwägungsgründen 5 bis 12 des Beschlusses (GASP) 2015/1836 und…
Im Beschluss 2011/235/GASP ist vorgesehen, dass die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen in…
Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum der — im Anhang aufgeführten — für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in…
Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum oder Besitz der in Anhang I aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen…
Artikel 2 des Gemeinsamen Standpunkts 2003/495/GASP erhält folgende Fassung: Alle Gelder oder anderen finanziellen Vermögenswerte oder wirtschaftlichen…
Es werden alle Finanzmittel und wirtschaftlichen Ressourcen eingefroren, die im Eigentum der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.