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Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 müssen Organisationen für die Pilotenausbildung und flugmedizinische Zentren Inhaber eines Zeugnisses sein. Das Zeugnis wird bei Erfüllung bestimmter technischer und administrativer Anforderungen ausgestellt. Es sollten daher Bestimmungen für das Verwaltungs- und Managementsystem dieser Organisationen festgelegt werden.
Zur Gewährleistung der Lufttüchtigkeit und Umweltverträglichkeit luftfahrttechnischer Produkte, Bau- und Ausrüstungsteile ist es notwendig, gemeinsame…
die Bedingungen für die Erteilung, Aufrechterhaltung, Änderung, Einschränkung, Aussetzung oder den Widerruf von Zeugnissen von Organisationen für die…
Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 betrifft Zeugnisse für Flugplätze, die von der zuständigen Behörde auszustellen sind, nur insoweit Sicherheitsaspekte betroffen…
Die nationalen Aufsichtsbehörden erteilen den Flugsicherungsorganisationen Zeugnisse, sofern diese die in Artikel 6 genannten gemeinsamen Anforderungen…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 müssen Flugbegleiter dauerhaft flugtauglich und zur Ausübung der ihnen zugewiesenen Sicherheitsaufgaben fähig sein. Die…
Desgleichen sollten Piloten ein ärztliches Zeugnis erhalten, und die für die Beurteilung der medizinischen Tauglichkeit von Piloten verantwortlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.