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Der Beschluss 2012/237/GASP sieht die Einführung von restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen vor, die einen friedlichen politischen Prozess in der Republik Guinea-Bissau verhindern oder blockieren wollen oder die Stabilität des Landes untergraben. Dies betrifft insbesondere die Anführer des Putschversuchs vom 1. April 2010 und dem Staatsstreich vom 12. April 2012, die nach wie vor die Rechtstaatlichkeit und das Primat der Zivilgewalt zu untergraben suchen. Zu den restriktiven Maßnahmen zählen das Einfrieren der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen der im Anhang jenes Beschlusses aufgelisteten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen.
Der Rat hat am 3. Mai 2012 den Beschluss 2012/237/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik…
Es werden alle Finanzmittel und wirtschaftlichen Ressourcen eingefroren, die im Eigentum der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und…
Angesichts der ernsten Lage in der Republik Guinea-Bissau sollten weitere Personen in die Liste der Personen und Organisationen aufgenommen werden, die den…
Die im Gemeinsamen Standpunkt 2004/161/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umfassen unter anderem ein Verbot der technischen Hilfe, der Bereitstellung von…
Zu diesen Maßnahmen zählen das Einfrieren der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen der im Anhang des Gemeinsamen Standpunkts genannten natürlichen oder…
Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum der in Anhang III aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.