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Zur wirksamen Anwendung der Verordnung kann es erforderlich sein, bestimmte Rechte und Pflichten nach der Richtlinie 95/46/EG, insbesondere die Rechte nach deren Artikel 10, Artikel 11 Absatz 1, Artikel 12 und Artikel 21, einzuschränken, um vor dem Hintergrund der potenziellen Einnahmeausfälle für die Mitgliedstaaten und angesichts der wesentlichen Bedeutung der von der vorliegenden Verordnung erfassten Informationen für die wirksame Betrugsbekämpfung die wichtigen wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Mitgliedstaaten zu schützen. Da bei mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten oder Betrugsfällen auf dem Gebiet der Steuern Beweismaterial sichergestellt und verhindert werden muss, dass die korrekte Bewertung der Einhaltung der Verbrauchsteuervorschriften behindert wird, kann es notwendig sein, die Pflichten der für die Verarbeitung der Daten verantwortlichen Stellen und die Rechte der betroffenen Personen in Bezug auf die Informationsvermittlung, den Datenzugang und die Mitteilung der Verarbeitungsvorgänge während des Austauschs personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung einzuschränken. Die Mitgliedstaaten sollten verpflichtet werden, derartige Einschränkungen vorzunehmen, soweit sie erforderlich und angemessen sind.
Die Mitgliedstaaten können die Rechte und Pflichten gemäß Artikel 6 Absatz 1, Artikel 10, Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 12 der Richtlinie 95/46/EG…
Für die Zwecke der vorliegenden Verordnung sollten Beschränkungen bestimmter Rechte und Pflichten nach der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Mitgliedstaaten gemäß dieser Verordnung unterliegt den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der…
Jeder Informationsaustausch, auf den in dieser Richtlinie Bezug genommen wird, unterliegt den Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 95/46/EG des Europäischen…
Die Richtlinie 95/46/EG findet auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörden der Mitgliedstaaten Anwendung. Das bedeutet, dass zwar die…
Sofern ein Mitgliedstaat im Einklang mit Artikel 13 der Richtlinie 95/46/EG Einschränkungen der Rechte der betroffenen Personen oder Ausnahmen davon vorsieht,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.