Erwägungsgrund 16 32012R0044
Die EU hat nach dem Verfahren, das in den Fischereiabkommen und Protokollen über die Fischereibeziehungen mit Norwegen, den Färöern, Grönland und Island vorgesehen ist, mit diesen Vertragspartnern Konsultationen über Fangrechte geführt. Die Konsultationen mit den Färöern laufen noch, und voraussichtlich werden die Vereinbarungen für das Jahr 2012 mit diesem Partner erst Anfang 2012 geschlossen. Desgleichen werden die Verhandlungen mit Island 2012 fortgesetzt. Damit die Fischereitätigkeiten der Union nicht unterbrochen werden und gleichzeitig die notwendige Flexibilität für den Abschluss der betreffenden Vereinbarungen 2012 gewährleistet ist, sollte die Union die Fangmöglichkeiten für Bestände, die den Abkommen mit Island und/oder den Färöern unterliegen, auf vorläufiger Basis festsetzen.