Erwägungsgrund 21 32015R0104
Nach dem Gutachten des ICES ist es angezeigt, eine spezifische Bewirtschaftungsregelung für Sandaal in den Unionsgewässern der ICES-Divisionen IIa und IIIa sowie im ICES-Untergebiet IV beizubehalten. Da das wissenschaftliche Gutachten des ICES voraussichtlich erst im Februar 2015 vorliegen wird, ist es angebracht, die TACs und Quoten bis zur Vorlage dieses Gutachtens vorläufig auf null festzusetzen.