Erwägungsgrund 21 32014R0043
Die Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) hat auf ihrer Jahrestagung 2013 sowohl für Zielarten als auch für Beifangarten Fangbeschränkungen angenommen. Diese Maßnahmen sollten im Unionsrecht umgesetzt werden.