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Die Variablen zu Auftragseingängen in der Industrie, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 eingeführt wurden, sollten als Leitindikator für die künftige Produktion dienen. Die Vorhersagefähigkeit dieser Variablen hat sich allerdings als begrenzt erwiesen; und da sie nicht für alle Mitgliedstaaten zu stabilen Richtwerten führten, hat sich der Ausschuss für das Europäische Statistische System darauf geeinigt, die Datenerfassung zu den Variablen zu Auftragseingängen in der Industrie im Rahmen der Prioritätensetzung bei der Entwicklung und Erstellung von Statistiken im Lichte knapper Ressourcen und mit dem Ziel, die Belastung für das Europäische Statistische System zu verringern, einzustellen.
Damit die Streichung der Variablen zu Auftragseingängen in der Industrie erfolgen kann, müssen alle Bezüge zu diesen Variablen in Zusammenhang mit der Liste der…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 wurde ein einheitlicher Rahmen für die Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über den Konjunkturverlauf geschaffen und es…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 1158/2005 wurden neue Variablen und neue Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Bezugszeiträume und die…
Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 wird wie folgt geändert: 1. Buchstabe c (Liste der Variablen) wird wie folgt geändert: a) Unter Nummer 1 werden die…
Die Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro hatte einen…
Es sollten zweckdienliche statistische Daten erhoben werden, um verlässliche Informationen für die Durchführung und Begleitung dieser Verordnung und als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.