Erwägungsgrund 1 32012R0472
In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist eine Liste der Europäischen Union der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe mit ihren Verwendungsbedingungen festgelegt.
In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist eine Liste der Europäischen Union der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe mit ihren Verwendungsbedingungen festgelegt.