Erwägungsgrund 4 32012R0472
Es wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Glycerinestern aus Wurzelharz (E 445) als Emulgator zum Bedrucken von Süßwaren mit hartem Überzug eingereicht und den Mitgliedstaaten zur Kenntnis gebracht.
Es wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Glycerinestern aus Wurzelharz (E 445) als Emulgator zum Bedrucken von Süßwaren mit hartem Überzug eingereicht und den Mitgliedstaaten zur Kenntnis gebracht.