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Es wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Glycerinestern aus Wurzelharz (E 445) als Emulgator zum Bedrucken von Süßwaren mit hartem Überzug eingereicht und den Mitgliedstaaten zur Kenntnis gebracht.
Mit den derzeit zum Bedrucken von Süßwaren mit hartem Überzug verfügbaren Lebensmittelfarbzubereitungen ist es nicht möglich, Texte, Logos und Bilder von guter…
Die Kommission kam in ihrem Bericht über die Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen in der Europäischen Union zu dem Schluss, dass für Glycerinester aus…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten, um die in…
Gemäß den Übergangsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr.…
Ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) als Emulgator in Aromen wurde am 20. August 2008 übermittelt und…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird unter der Kategorie-Nummer 05.2 „Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.