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Die Kommission kam in ihrem Bericht über die Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen in der Europäischen Union zu dem Schluss, dass für Glycerinester aus Wurzelharz (E 445) keine weitere Prüfung erforderlich ist, da die theoretische Aufnahme — berechnet anhand konservativer Annahmen zum Lebensmittelkonsum und zur Zusatzstoffverwendung — nicht über der annehmbaren täglichen Aufnahme liegt (Stufe 1). Die annehmbare tägliche Aufnahme wurde am 19. Juni 1992 vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss festgelegt . Die zusätzliche Aufnahme aufgrund einer neuen Verwendung für das Bedrucken von Süßwaren mit hartem Überzug trägt nicht maßgeblich zur Gesamtaufnahme bei. Daher sollte die Verwendung von Glycerinestern aus Wurzelharz (E 445) als Emulgator zum Bedrucken von Süßwaren mit hartem Überzug zugelassen werden.
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten, um die in…
Es wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Glycerinestern aus Wurzelharz (E 445) als Emulgator zum Bedrucken von Süßwaren mit hartem Überzug…
Gemäß den Übergangsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr.…
Mit den derzeit zum Bedrucken von Süßwaren mit hartem Überzug verfügbaren Lebensmittelfarbzubereitungen ist es nicht möglich, Texte, Logos und Bilder von guter…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird unter der Kategorie-Nummer 05.2 „Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende…
Die Lebensmittelzusatzstoffe, die derzeit nach der Richtlinie 94/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1994 über Süßungsmittel, die in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.