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Die Effizienz eines Recyclingverfahrens für Blei-Säure-, Nickel-Cadmium- und sonstigen Altbatterien und Altakkumulatoren wird nach der Methode in Anhang I berechnet.
Die Recyclingquote des Bleigehalts für ein Recyclingverfahren wird nach der Methode in Anhang II berechnet.
Die Recyclingquote des Cadmiumgehalts für ein Recyclingverfahren wird nach der Methode in Anhang III berechnet.
Die Recyclingbetriebe melden den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats jährlich spätestens vier Monate nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres die zutreffenden in Anhang IV, Anhang V und Anhang VI ausgewiesenen Informationen. Ihren ersten Jahresbericht übermitteln die Recyclingbetriebe spätestens am 30. April 2015.
Die Meldung der Recyclingeffizienz erfasst alle einzelnen Recyclingschritte und alle zugehörigen Outputfraktionen.
Wird ein Recyclingverfahren in mehreren Anlagen durchgeführt, ist der erste Recyclingbetrieb dafür verantwortlich, den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats die nach Absatz 4 erforderlichen Informationen zu melden.
Die Recyclingeffizienzen der Recyclingverfahren für Altbatterien und Altakkumulatoren sollten unter Bezugnahme auf die chemische Zusammensetzung der…
Recyclingverfahren, die Teil einer Verfahrenskette oder eigenständige Verfahren sind und in denen Blei-Säure-, Nickel-Cadmium- und sonstige Altbatterien und…
1. Die Recyclingeffizienz eines Recyclingverfahrens wird wie folgt berechnet: , [mass %] Dabei ist RE = die berechnete Recyclingeffizienz eines…
„Recyclingeffizienz“ eines Recyclingverfahrens: der Quotient aus der Masse der anrechenbaren Outputfraktionen und der Masse der aus Altbatterien und…
Die Mitgliedstaaten berichten über das in jedem betreffenden Kalenderjahr erreichte Recyclingniveau und darüber, ob die in Anhang III Teil B aufgeführten…
1. Die Recyclingquote des Cadmiumgehalts wird wie folgt berechnet: , [m %] Dabei ist RCd = die berechnete Quote des recycelten Cadmiums (Cd) aus einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.