Erwägungsgrund 76 32023R1542
Durch die Rückverfolgbarkeit einer Batterie über die gesamte Lieferkette hinweg können die Aufgaben der Marktüberwachung einfacher und wirksamer erfüllt werden und ist für Transparenz gegenüber den Verbrauchern gesorgt. Ein wirksames Rückverfolgungssystem erleichtert den Marktüberwachungsbehörden ihre Aufgabe, Wirtschaftsakteure aufzuspüren, die nichtkonforme Batterien in Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen haben. Wirtschaftsakteure sollten daher verpflichtet werden, die Informationen über ihre Transaktionen im Zusammenhang mit Batterien für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren, auch in elektronischer Form.