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Es ist denkbar, dass die Maßnahmen für einen dauerhaften Schutz der Schellfischbestände im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 161/2012 der Kommission vor Ablauf der Geltungsdauer der genannten Verordnung nicht rechtzeitig in Kraft sind. In der Zwischenzeit ist die Gefährdung für die Erhaltung der Schellfischbestände weiterhin gegeben.
Die nachweisliche ernsthafte Gefährdung der Erhaltung bestimmter Schellfisch-bestände in den Gewässern westlich Schottlands veranlasste die Kommission zum…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und die Existenzgrundlage der Fischer der Europäischen Union zu sichern, sollte diese Verordnung ab dem…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und die Existenzgrundlage der EU-Fischer zu sichern, sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar 2012…
Um eine Unterbrechung der Fischereitätigkeit zu vermeiden, sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar 2010 gelten. Daher sollte sie unverzüglich nach ihrer…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und den Lebensunterhalt der Fischer in der Union zu sichern, sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden im Hinblick…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.