Gesetze
Gesetz wird geladen …
Daher ist es angebracht, die in der Verordnung (EU) Nr. 161/2012 vorgesehenen Sofortmaßnahmen um sechs Monate zu verlängern —
Gibt es Hinweise, beispielsweise aufgrund der von der Kommission durchgeführten Stichproben, dass Fischereitätigkeiten und/oder Maßnahmen eines Mitgliedstaats…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 sollen die Sofortmaßnahmen eine Laufzeit von höchstens sechs Monaten haben und kann die Kommission die Sofortmaßnahmen…
Die Maßnahmen sollten daher verlängert werden —
Die Geltungsdauer der Verordnung (EU) Nr. 161/2012 wird bis zum 25. Februar 2013 verlängert.
Daher ist es notwendig, den Zeitraum für die Genehmigung dieser Wirkstoffe unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Artikels 17 Absatz 3 der Verordnung (EG)…
Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.