Erwägungsgrund 1 32012R0636
Die nachweisliche ernsthafte Gefährdung der Erhaltung bestimmter Schellfisch-bestände in den Gewässern westlich Schottlands veranlasste die Kommission zum Erlass der Verordnung (EU) Nr. 161/2012 vom 23. Februar 2012 über Sofortmaßnahmen zum Schutz der Schellfischbestände in den Gewässern westlich Schottlands auf der Grundlage der Bestimmungen des Artikels 7 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002.