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Um Änderungen des Artikels 16 und der Titel IV und V Rechnung zu tragen, wird der Kommission die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 82 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um sicherzustellen, dass bei den Verstößen gemäß Anhang III die Bedingungen gemäß Artikel 16 und gemäß den Titeln IV und V erfüllt sind. Um den Entwicklungen auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen, wird der Kommission die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 82 in Bezug auf Maßnahmen zur Änderung des Anhangs IV delegierte Rechtsakte zu erlassen.
Artikel 25o erhält folgende Fassung: Änderungen der Anhänge III und IV Um Änderungen des Artikels 16 und der Titel IV und V Rechnung zu tragen, wird der…
Absatz 6 erhält folgende Fassung: „(6) Die Kommission darf gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 einen Durchführungsrechtsakt erlassen, in dem sie…
Um den Entwicklungen auf den Finanzmärkten — einschließlich der internationalen Entwicklungen — insbesondere in Bezug auf neue Finanzinstrumente Rechnung zu…
Artikel 37 erhält folgende Fassung: Änderungen der Anhänge Um den Entwicklungen auf den Finanzmärkten — einschließlich der internationalen Entwicklungen —…
Um die wirksame Anwendung der in dieser Verordnung festgelegten Bestimmungen in Bezug auf Drittstaaten-CCPs sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.