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Um die Wirksamkeit der Verfahren zu gewährleisten, sollten sie regelmäßig überwacht werden. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten und die Agentur in regelmäßigen Abständen in einheitlicher Form abgefasste Berichte an die Kommission übermitteln, die ihrerseits dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Bericht erstatten sollte.
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Richtlinie sowie Angaben über Unfälle bzw. Beinaheunfälle übermitteln. Auf…
Der Austausch von Informationen über die Ziele und die Aktionen, die die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Aktionsplänen festlegen, ist für die Verwirklichung…
Die Mitgliedstaaten sollten regelmäßig über die Maßnahmen berichten, die sie zur Durchführung dieser Verordnung getroffen haben. Auf der Grundlage dieser…
Es ist notwendig, das Funktionieren der vorliegenden Verordnung zu überwachen und zu bewerten. Daher sollten Vorkehrungen für die Erhebung statistischer und…
Regelmäßige Berichte der Mitgliedstaaten an die Kommission und der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und…
Regelmäßige Berichte der Mitgliedstaaten und der Agentur über die Anwendung dieser Verordnung sollten ein unerlässliches Mittel für die Überwachung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.