Erwägungsgrund 19 32021R0522
Gesundheit ist eine Investition; dieser Leitgedanke sollte bei dem Programm im Vordergrund stehen. Wenn die Menschen länger gesund und aktiv bleiben und durch eine Verbesserung ihrer Gesundheitskompetenz in die Lage versetzt werden, aktiv auf ihre Gesundheit Einfluss zu nehmen, wirkt sich dies positiv auf die Gesundheit, den Abbau von Ungleichheit und Ungerechtigkeit im Gesundheitsbereich, den Zugang zur Versorgung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, die Lebensqualität, die Gesundheit der Arbeitskräfte, die Produktivität, die Wettbewerbsfähigkeit und die Inklusivität aus; gleichzeitig werden dadurch die nationalen Gesundheitssysteme und Haushalte entlastet. Unter der Zielsetzung integrativen Wachstums sollten mit dem Programm darüber hinaus Maßnahmen zum Abbau von Ungleichheit in der Gesundheitsversorgung insbesondere in ländlichen und abgelegenen Gegenden und in den Gebieten in äußerster Randlage gefördert werden. Die Kommission hat sich verpflichtet, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Zielvorgaben der Resolution der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ (im Folgenden „Agenda 2030 der Vereinten Nationen“) zu erreichen, insbesondere das Nachhaltigkeitsziel Nr. 3 „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“. Das Programm sollte daher einen Beitrag zu den Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Zielvorgaben leisten.