Erwägungsgrund 5 32012R0649
Für die Beteiligung der Union am Übereinkommen ist es wesentlich, dass eine einzige Stelle für die Kontakte der Union mit dem Sekretariat des Übereinkommens (im Folgenden „Sekretariat“) und anderen Vertragsparteien des Übereinkommens sowie mit sonstigen Ländern zuständig ist. Die Kommission sollte die Funktion dieser Kontaktstelle übernehmen.