Erwägungsgrund 1 32012R0651
Die Schlussfolgerungen des Rates vom 23. November 1998 und vom 5. November 2002 über Euro-Sammlermünzen, die Empfehlung 2009/23/EG der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen, die der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 10. Februar 2009 unterstützte, sowie die Empfehlung 2010/191/EU der Kommission vom 22. März 2010 über den Geltungsbereich und die Auswirkungen des Status der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel enthalten Empfehlungen zur Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen, einschließlich Euro-Gedenkmünzen sowie zu Konsultationen vor der Vernichtung von für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen und der Verwendung von Euro-Sammlermünzen.