Erwägungsgrund 2 32012R0651
Da es bisher keine verbindlichen Bestimmungen für die Ausgabe von Euro-Münzen gibt, können sich die Praktiken in den einzelnen Mitgliedstaaten unterscheiden, und ein ausreichend integrierter Rahmen für die gemeinsame Währung ist nicht sichergestellt. Im Interesse der Transparenz und der Rechtssicherheit ist es daher erforderlich, verbindliche Bestimmungen für die Ausgabe von Euro-Münzen festzulegen.