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Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, sollten zum Gedenken an bestimmte Ereignisse auch 2-Euro-Gedenkmünzen ausgeben können, wobei die Anzahl solcher Emissionen bestimmten Obergrenzen pro Jahr und pro Mitgliedstaat unterliegen sollte. Es ist erforderlich, bestimmte Obergrenzen für die Anzahl der Euro-Gedenkmünzen festzulegen, um sicherzustellen, dass solche Münzen nur einen kleinen Anteil am Gesamtvolumen der im Umlauf befindlichen 2-Euro-Münzen ausmachen. Die Auflagenhöhe sollte jedoch so festgelegt werden, dass eine ausreichende Umlaufmenge von Euro-Gedenkmünzen gewährleistet ist.
0,1 % der kumulierten Gesamtnettozahl der 2-Euro-Münzen, die von allen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, bis Anfang des der Ausgabe der Gedenkmünze…
Es sollte den einzelnen Mitgliedstaaten gestattet sein, aus Anlass eines Ereignisses von großer nationaler oder europäischer Bedeutung Gedenkmünzen auszugeben,…
Gedenkmünzen haben eine von regulären Münzen abweichende nationale Gestaltung und werden nur zum Gedenken an ein Ereignis von großer nationaler oder…
Auf Initiative der Europäischen Kommission soll im Januar 2012 anlässlich des 10. Jahrestages der Einführung der Euro-Münzen und Euro-Banknoten von allen…
Auf Initiative der Europäischen Kommission geben die Mitgliedstaaten der Euro-Zone im zweiten Halbjahr 2015 zur Würdigung des 30-jährigen Bestehens der…
Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „175. Jubiläum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.