Erwägungsgrund 4 32016D0016
Das CSPP wird Teil des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (asset purchase programme — APP) sein, in dessen Rahmen Ankäufe bis Ende März 2017 oder erforderlichenfalls darüber hinaus und in jedem Fall so lange fortgeführt werden, bis der EZB-Rat eine nachhaltige Korrektur der Inflationsentwicklung erkennt, die mit seinem Ziel im Einklang steht, mittelfristig Inflationsraten von unter, aber nahe 2 % zu erreichen.