Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, sollten darüber hinaus Euro-Sammlermünzen herausgeben können, die nicht für den Umlauf bestimmt und von den Umlaufmünzen leicht zu unterscheiden sind. Euro-Sammlermünzen sollten nur im Ausgabemitgliedstaat als gesetzliches Zahlungsmittel gelten und nicht mit dem Ziel ausgegeben werden, sie in Umlauf zu bringen.
Die Mitgliedstaaten ziehen nicht für den Umlauf geeignete Euro-Münzen aus dem Verkehr.
Mit Wirkung vom jeweiligen Termin der Bargeldumstellung geben die teilnehmenden Mitgliedstaaten Münzen aus, die auf Euro oder Cent lauten und den Bezeichnungen…
Sammlermünzen gelten nur im Ausgabemitgliedstaat als gesetzliches Zahlungsmittel. Der Ausgabemitgliedstaat muss auf der Münze klar angegeben und leicht zu…
„Sammlermünzen“ sind Euro-Münzen, die nicht für den Umlauf ausgegeben werden, sondern für Sammler bestimmt sind.
Die Mitgliedstaaten können zwei Arten von Euro-Münzen ausgeben: Umlaufmünzen und Sammlermünzen.
Da es bisher keine verbindlichen Bestimmungen für die Ausgabe von Euro-Münzen gibt, können sich die Praktiken in den einzelnen Mitgliedstaaten unterscheiden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.