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Angaben zur vorlegenden benannten Stelle 1. Bezeichnung der benannten Stelle 2. Nummer der benannten Stelle 3. Land 4. Absender 5. Ansprechpartner 6. Telefonnr. 7. Fax 8. E-Mail-Adresse 9. Kunde (Name des Herstellers und ggf. seines Bevollmächtigten) 10. Bestätigung, dass die vorlegende benannte Stelle von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 11 der Richtlinie 90/385/EWG bzw. Artikel 16 der Richtlinie 93/42/EWG und Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 722/2012 mit der Bewertung der Konformität in Bezug auf Folgendes beauftragt wurde: aktive implantierbare medizinische Geräte, die unter Verwendung von Gewebe tierischen Ursprungs hergestellt werden und unter die Verordnung (EU) Nr. 722/2012 fallen Medizinprodukte, die unter Verwendung von Gewebe tierischen Ursprungs hergestellt werden und unter die Verordnung (EU) Nr. 722/2012 fallen · Angaben zum (aktiven implantierbaren) Gerät bzw. Medizinprodukt 11. a) Aktives implantierbares medizinisches Gerät Sonstiges Medizinprodukt · 11. b) Beschreibung und Zusammensetzung des Produkts · · 12. Angaben zum Verwendungszweck · 13. Ausgangsmaterial 13. a) Zertifikat der EDQM liegt vor JA NEIN (Ein von der EDQM ausgestelltes Zertifikat ist zusammen mit dem vorliegenden zusammenfassenden Bewertungsbericht vorzulegen.) · 13. b) Angaben zu folgenden Punkten: — Art des Ausgangsgewebes: — Tierart(en): — geografische Herkunft: · · · 14. Beschreibung der Hauptschritte zur Minimierung des Infektionsrisikos: · 15. Abschätzung des von der Verwendung des Produkts ausgehenden TSE-Risikos unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit einer Kontamination des Produkts sowie der Art und Dauer der Exposition der Patienten: · 16. Begründung für die Verwendung von Gewebe oder Folgeerzeugnissen tierischen Ursprungs im Medizinprodukt einschließlich einer Begründung, warum das geschätzte TSE-Gesamtrisiko annehmbar ist, sowie einer Bewertung alternativer Materialien und des zu erwartenden klinischen Nutzens: · 17. Konzept für die Kontrolle der Betriebe und Lieferanten, von denen das vom Hersteller des Produkts verwendete Material tierischen Ursprungs stammt: · Erklärung der benannten Stelle 18. Abschließende Bewertung: Anhand der Bewertung der vorliegenden Daten und des Bewertungsverfahrens beschließen wir hiermit vorläufig, dass der Antrag konform ist mit der Richtlinie 90/385/EWG des Rates der Richtlinie 93/42/EWG des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 722/2012 · Tag der Übermittlung 19. Der vorliegende Bericht wurde der koordinierenden zuständigen Behörde in … am … mit dem Ziel übermittelt, die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten und die Kommission zu informieren und gegebenenfalls ihre Stellungnahme einzuholen. ·
Für unter Verwendung von Gewebe tierischen Ursprungs hergestellte aktive implantierbare medizinische Geräte und sonstige Medizinprodukte müssen genauere…
1.1. Begründung der Verwendung von tierischen Geweben oder Folgeerzeugnissen Der Hersteller muss anhand seiner Gesamtstrategie für die Risikoanalyse und das…
1. Dieser Anhang beschreibt das Verfahren, bei dem der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter, der die Verpflichtungen der Nummern…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 15. März 2013. Diese…
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG I Anforderungen für die Zulassung, Benennung, Genehmigung oder Lizenzierung von…
ABSCHNITT I: IDENTITÄTSKENNZEICHNUNG Soweit in Artikel 5 oder Artikel 6 vorgeschrieben und vorbehaltlich der Bestimmungen des Anhangs III müssen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.