Erwägungsgrund 3 32013R0294
In ihrer Stellungnahme vom 7. Februar 2011 über die Fähigkeit oleochemischer Prozesse, TSE-bezogene Risiken in tierischen Nebenprodukten der Kategorie 1 zu minimieren, kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu dem Schluss, dass sich das Risiko einer Verbreitung der transmissiblen spongiformen Enzephalopathie (TSE) nach einer Behandlung von Material der Kategorie 1 mit hydrolytischer Fettspaltung und Hydrierung erheblich verringert. Allerdings besteht Unsicherheit in Bezug auf die Verringerung der TSE-Infektiosität in oleochemischen Produkten, die aus Material der Kategorie 1 hergestellt wurden. Aus diesem Grund kann nicht mit Sicherheit angenommen werden, dass diese Produkte frei von Infektiosität sind; daher können sie ein Risiko darstellen, wenn sie in die Lebens- oder Futtermittelkette gelangen. Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 und ihre Anhänge XIV und XV sollten daher entsprechend geändert werden.