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In der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sind Bestimmungen zur Herkunftssicherung in Bezug auf das in Medizinprodukten verwendete Material festgelegt. Es sollten zusätzliche Bestimmungen für die Verwendung solchen Materials als Ausgangsgewebe für die Herstellung von Medizinprodukten festgelegt werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 enthält Hygiene- und Veterinärvorschriften für tierische Nebenprodukte und ihre Folgeprodukte, mit denen von diesen Produkten…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 werden Veterinär- und Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte und hieraus hergestellte Erzeugnisse festgelegt. In…
Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 enthält Regeln für tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte in Bezug auf die Gesundheit von Mensch und Tier, mit denen von…
Die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr…
In der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 legten das Europäische Parlament und der Rat Gemeinschaftshygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr…
Die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.