Gesetze
Gesetz wird geladen …
Damit die Fachgerichte zufriedenstellend weiterarbeiten können, wenn ein Richter fehlt, der, ohne dass er als voll dienstunfähig anzusehen ist, dauerhaft daran gehindert ist, an der Erledigung der Rechtssachen teilzunehmen, ist die Möglichkeit vorzusehen, diesen Gerichten Richter ad interim beizuordnen.
Abweichend von Absatz 1 darf neben einem der in Absatz 1 genannten Richter ein Richter auf Lebenszeit, der während eines laufenden Verfahrens befördert oder an…
Für die Heranziehung von Vertretern bei unvorhergesehener Verhinderung kann eine Hilfsliste von ehrenamtlichen Richtern aufgestellt werden, die am Gerichtssitz…
Nach dem Protokoll über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union können den Fachgerichten Richter ad interim beigeordnet werden, um das Fehlen von…
„(2) Den in Absatz 1 Unterabsatz 1 genannten Richtern werden Richter ad interim beigeordnet, um das Fehlen von Richtern auszugleichen, die, ohne dass sie als…
Artikel 62c wird folgender Absatz angefügt: „Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem in Artikel 257 des Vertrags über die Arbeitsweise der…
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 979/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Richter ad interim des Gerichts für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.