Erwägungsgrund 2 32012R0867
Der Beschluss 2012/420/GASP des Rates vom 23. Juli 2012 zur Änderung des Beschlusses 2011/782/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien sieht eine zusätzliche Maßnahme vor, und zwar die Überprüfung sämtlicher Schiffe und Luftfahrzeuge mit Ziel Syrien durch die Mitgliedstaaten, wenn diese über Informationen verfügen, die hinreichende Gründe für die Annahme liefern, dass die Ladung Gegenstände enthält, deren Lieferung, Verkauf, Weitergabe oder Ausfuhr verboten oder genehmigungspflichtig ist.