Erwägungsgrund 7 32012R0867
Aus demselben Grund ist eine Änderung notwendig, um den Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 zu präzisieren.
Aus demselben Grund ist eine Änderung notwendig, um den Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 zu präzisieren.