Erwägungsgrund 3 32012R0867
Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme sieht der Beschluss 2012/420/GASP auch vor, dass Luftfahrzeuge und Schiffe, die Ladungen nach Syrien befördern, der Pflicht einer zusätzlichen Vorabmeldung aller Güter, die in einen Mitgliedstaat verbracht werden oder diesen verlassen, unterliegen.