Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 ist festgelegt, dass Artikel 10 nach Ablauf von 18 Monaten ab Geltungsbeginn der Unionsliste gilt.
Es ist daher angebracht, für die Zwecke des Artikels 30 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 den genannten Geltungsbeginn für die Unionsliste festzulegen.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 1 dieser Verordnung gilt für einen Zeitraum von…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 1 gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 1 gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 1 gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 12. Dezember 2008 mit Ausnahme der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.