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Bezüglich Nikotin in Wildpilzen wurden vorläufige RHG festgesetzt mit der Maßgabe, diese infolge der Bewertung neuer Daten und Informationen, einschließlich wissenschaftlicher Belege für das natürliche Vorkommen bzw. die natürliche Bildung von Nikotin in Wildpilzen, zu überprüfen. Der Kommission sind neue Daten und Informationen seitens europäischer Lebensmittelunternehmer zugegangen, die bestätigen, dass die in Wildpilzen enthaltenen Nikotinmengen mit den bestehenden RHG konform sind. Es fehlt jedoch weiterhin ein wissenschaftlicher Nachweis dafür, dass Nikotin auf natürliche Weise in Wildpilzen vorkommt und wie es sich bildet. Der Beschluss des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) vom 11. Mai 2009 über die für zwei Jahre festgesetzten RHG für Wildpilze gilt daher unverändert; es ist jedoch angezeigt, die Geltungsdauer dieser RHG um weitere zwei Jahre zu verlängern, bis derartige Informationen vorliegen.
Im Fall von Nikotin in wilden Pilzen weist die Behörde darauf hin, dass ihre Stellungnahme mit einer Reihe von Unsicherheiten und Einschränkungen behaftet ist.…
Zu Nikotin in wilden Pilzen erhielt die Kommission Informationen von Mitgliedstaaten und Unternehmern, nach denen das in wilden Pilzen vorhandene Nikotin zu…
Bis zur Vorlage und Bewertung neuer Daten und Informationen über das natürliche Vorkommen oder die natürliche Bildung von Nikotin in den betreffenden…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) prüfte die Anträge und Bewertungsberichte, insbesondere im Hinblick auf die…
Bezüglich Nikotin erhielt die Kommission Informationen von Unternehmern, nach denen das in Tee, Kräutertees, Gewürzen, Hagebutten und frischen Kräutern…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) prüfte die Anträge und die Bewertungsberichte für Dimethomorph, Fluopicolid,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.