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Für Nikotin wurden mit der Verordnung (EU) 2017/978 der Kommission bis zur Vorlage und Bewertung neuer Daten und Angaben betreffend das natürliche Vorkommen oder die Bildung von Nikotin in den betreffenden Erzeugnissen vorläufige RHG für Wildpilze (getrocknete Steinpilze und alle anderen getrockneten Wildpilze) mit Geltungsdauer bis zum 19. Oktober 2021 festgelegt. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse reichen nicht als Nachweis dafür aus, dass Nikotin in den betroffenen Erzeugnissen auf natürliche Weise vorkommt und wie es sich bildet. Die Behörde und die Lebensmittelunternehmer haben aktuelle Überwachungsdaten vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass in den genannten Erzeugnissen nach wie vor Rückstände dieses Stoffes in Konzentrationen über der Bestimmungsgrenze auftreten. Daher ist es angebracht, den Nikotingehalt in den genannten Erzeugnissen weiterhin zu überwachen und die Geltungsdauer der genannten vorläufigen RHG um sieben Jahre ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Verordnung zu verlängern.
Bezüglich Nikotin wurden bis zur Vorlage und Bewertung neuer Daten und Informationen über das natürliche Vorkommen oder die natürliche Bildung des Stoffes in…
Bezüglich Nikotin in Wildpilzen wurden vorläufige RHG festgesetzt mit der Maßgabe, diese infolge der Bewertung neuer Daten und Informationen, einschließlich…
Bezüglich Nikotin wurden mit der Verordnung (EU) 2015/401 der Kommission für Hagebutten, frische Kräuter und essbare Blüten, wilde Pilze, Tees, Kräutertees und…
Bis zur Vorlage und Bewertung neuer Daten und Informationen über das natürliche Vorkommen oder die natürliche Bildung von Nikotin in den betreffenden…
Es ist angezeigt, die Gehalte an Nikotin in Hagebutten, „frischen Kräutern und essbaren Blüten“, „Kräutertees“ und „Gewürzen“ weiterhin zu überwachen und diese…
Im Fall von Nikotin in wilden Pilzen weist die Behörde darauf hin, dass ihre Stellungnahme mit einer Reihe von Unsicherheiten und Einschränkungen behaftet ist.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.