Erwägungsgrund 3 32013R1018
In Bezug auf diese eingetragenen Angaben hat die Behörde eine positive Bewertung für die gesundheitsbezogene Angabe über die Wirkung von Kohlenhydraten in Bezug auf die Aufrechterhaltung der Gehirnfunktion abgegeben und als adäquate Verwendungsbedingung für diese Angabe Folgendes vorgeschlagen: „es wird davon ausgegangen, dass eine tägliche Aufnahme von 130 g Kohlenhydraten den Glucosebedarf des Gehirns deckt“.