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Die Auskunftsersuchen der EBA sollten gebührend gerechtfertigt und begründet werden. Einwände gegen bestimmte Informationsgesuche, die mit der Unvereinbarkeit mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 begründet werden, sollten in Übereinstimmung mit den einschlägigen Verfahren erhoben werden. Falls ein Adressat eines Auskunftsersuchens einen solchen Einwand erheben sollte, sollte ihn dies nicht von der Pflicht befreien, die Auskunft zu erteilen. Der Gerichtshof der Europäischen Union sollte dafür zuständig sein, gemäß den im Vertrag über die Arbeitsweise der Union vorgesehenen Verfahren darüber zu entscheiden, ob ein konkretes Auskunftsersuchen der EBA jener Verordnung entspricht.
weist auf das Recht nach den Artikeln 60 und 61 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 hin, vor dem Beschwerdeausschuss der ESMA Beschwerde gegen den Beschluss…
Wurde ein Ersuchen um Zusammenarbeit, insbesondere um den Austausch von Informationen, abgelehnt oder ist innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine Reaktion…
Wurde ein Ersuchen um Zusammenarbeit, insbesondere um den Austausch von Informationen, abgelehnt oder ist innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine Reaktion…
sie weist auf das Recht nach den Artikeln 60 und 61 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 hin, vor dem Beschwerdeausschuss Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen…
Die EBA sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 Auskünfte von Finanzinstituten verlangen können; dies sollte sich auf sämtliche Informationen…
Ein Auskunftsersuchen hindert die zuständigen Behörden nicht daran, nach Maßgabe des einschlägigen nationalen Rechts und des Unionsrechts Maßnahmen zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.