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Da sich das Versorgungssystem der Europäischen Union im versicherungsmathematischen Gleichgewicht befindet und dieses Gleichgewicht kurz- und langfristig zu bewahren ist, sollten Bedienstete, die vor dem 1. Januar 2014 im Dienst waren, durch Übergangsmaßnahmen, wie eine angepasste Ansparrate für nach Erreichen des Ruhestandsalters geleistete Dienstjahre ("Barcelona-Bonus") und die Reduzierung des Abschlags für den Eintritt in den Vorruhestand zwischen der Vollendung des 60. Lebensjahres und dem Erreichen des normalen Ruhestandsalters um die Hälfte, einen Ausgleich für ihre Pensionsbeiträge erhalten.
Der demografische Wandel und die mit ihm einhergehende Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung macht eine Anhebung des Ruhestandsalters erforderlich,…
Im Hinblick auf die Erhaltung eines Gleichgewichts zwischen Bediensteten der EU und Amtsträgern bei den Bezügen sollten in diese Verordnung Maßnahmen einbezogen…
Um für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union eine Kaufkraftentwicklung parallel zu derjenigen für die nationalen Beamten der…
Im Interesse des versicherungsmathematischen Gleichgewichts des Versorgungssystems der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften sollte…
Das Ruhegehalt der nach Absatz 1 in den Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten vermindert sich um einen Versorgungsabschlag entsprechend § 14 Abs. 3 des…
Um für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union eine Kaufkraftentwicklung parallel zu der Entwicklung für die nationalen Beamten der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.