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Zur Ermöglichung einer angemessenen Rotation bei gleichzeitiger Gewährleistung der vollständigen Unabhängigkeit des Vorsitzenden sollte dessen Amtszeit fünf Jahre nicht überschreiten und nicht erneuerbar sein. Im Interesse einer umfassenden Abstimmung mit den Tätigkeiten der EBA und den aufsichtspolitischen Tätigkeiten der Union sollte das Aufsichtsgremium die EBA und die Kommission als Beobachter einladen können. Nachdem die Europäische Abwicklungsbehörde eingerichtet ist, sollte ihr Vorsitzender als Beobachter an den Sitzungen des Aufsichtsgremiums teilnehmen.
In den neun Monaten vor Ablauf der fünfjährigen Amtszeit des Vorsitzenden beurteilt der Rat der Aufseher Für die Zwecke der in Unterabsatz 1 genannten…
In den neun Monaten vor Ablauf der fünfjährigen Amtszeit des Vorsitzenden beurteilt der Rat der Aufseher Für die Zwecke der in Unterabsatz 1 genannten…
In den neun Monaten vor Ablauf der fünfjährigen Amtszeit des Vorsitzenden beurteilt der Rat der Aufseher Für die Zwecke der in Unterabsatz 1 genannten…
Die Mitglieder der einschlägigen Interessengruppe wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Die Dauer der Amtszeit des Vorsitzenden beträgt zwei Jahre. Das…
Nach Anhörung des Aufsichtsgremiums übermittelt die EZB dem Europäischen Parlament einen Vorschlag für die Ernennung des Vorsitzenden und des stellvertretenden…
Die Amtszeit des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums dauert fünf Jahre und kann im Einklang mit dem in Absatz 3 für die Ernennung dargelegten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.